Förderschwerpunkte unserer Stiftung
Wir fördern Projekte, Forschungsvorhaben und pädagogische Bildungseinrichtungen, die Selbstbildung in den Vordergrund stellen und dadurch Bedingungen schaffen, damit Kinder und Jugendliche gemäß unserer Vision nachhaltig und selbstbestimmt lernen und leben können.
Anträge können jederzeit gestellt werden. Der Stiftungsvorstand entscheidet je nach Bedarf an 3-4 Terminen im Jahr. Mit entsprechenden Bearbeitungszeiten ist daher je nach Eingangsdatum des Antrages zu rechnen.
Konkret fördern wir:
- pädagogische Projekte (z. B. außerschulische Bildungsangebote) und Bildungseinrichtungen, in denen selbstbestimmte und selbstorganisierte Bildung im Mittelpunkt steht,
- soziale, ökologische und gemeinnützige Projekte (z. B. Stadtteilprojekte, Kulturzentren, Freizeitangebote), die es ermöglichen und unterstützen, dass Kinder sich frei und selbstbestimmt entfalten und in der Gesellschaft teilhaben können,
- ökologische, pädagogische und soziale Projekte (z. B. unabhängige Landwirtschaft und Strom-/Wasserversorgung, schulische und berufliche Ausbildung, Straßenkinderprojekte) in Regionen und Ländern, die von Armut, Benachteiligung und fehlenden Entwicklungsperspektiven betroffen sind,
- Studien und Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit selbstbestimmter und selbstorganisierter Bildung (z. B. wissenschaftliche Begleitforschung von pädagogischen Einrichtungen, entwicklungspsychologische Studien oder Untersuchungen zu pädagogischen Konzepten und Methoden),
- Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, um den Gedanken einer selbstbestimmten Bildung zu fördern und zu verbreiten (z. B. Weiterbildung von pädagogischem Fachpersonal, Informationsveranstaltungen für Eltern und Interessierte).
Was wir nicht fördern:
- Stipendien an Einzelpersonen
- mildtätige Zwecke
Was Antragstellende mit Sitz in Deutschland vorlegen müssen:
- aktueller Freistellungsbescheid über die Förderung nach §52 Satz 2 Nummer 1 (Wissenschaft und Forschung), Nummer 7 (Erziehung und Bildung), Nummer 8 (Natur-, Umwelt- und Klimaschutz) oder Nummer 18 (Gleichberechtigung) der Abgabenordnung (AO)
Antragstellende mit Sitz außerhalb Deutschlands
- setzen sich bitte vor Antragstellung mit uns in Verbindung: vorstand(at)stiftung-zukunft-bilden.org
Grundsätzlich soll eines oder mehrere der folgenden Prinzipien in diesen Vorhaben enthalten sein:
- nachhaltiges, selbstbestimmtes bzw. selbstorganisiertes Lernen
- Demokratieprinzip und Kinderrechte
- ethnische und religiöse Vielfalt
- Gleichberechtigung von Menschen aller Geschlechtsidentitäten
- Zukunftsperspektiven in benachteiligten Regionen
- ökologische Zukunft der Erde